Das Land Sachsen-Anhalt (und andere Bundesländer!) unterstützen gewerbliche Unternehmen bei der Investition in Neuanschaffungen. Je nach Unternehmensgröße und Fördergegenstand winken Zuschüsse bis maximal 750.000 € und Förderquoten bis zu 50 % auf die Investitionsausgaben, die in Verbindung mit der Schaffung eines Dauerarbeitsplatzes stehen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen bspw. in Sachsen-Anhalt mit Geschäftssitz oder Betriebsstätte im (entsprechenden) Bundesland werden gefördert. Darunter kleine, mittlere und große Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Jahresumsatz.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben auf Investitionsvorhaben. Hierunter fallen Sachanlageausgaben für Maschinen und Anlagen, sofern es sich um ein produzierendes Gewerbe handelt, das auf der Positivliste zu finden ist.
Förderbeispiele
Persönlich und flexibel
„Rietz Consulting hilft ihnen als Full-Service-Partner alle Prozesse des Fördermittelmanagements – vom Auffinden des Förderprogramms, über die Erstellung unterschriftsreifer Förderanträge und Projektskizzen, Bearbeitung von Auflagen, Prüfen des Zuwendungsbescheides und der Erstellung des Mittelabrufes und Endverwendungsnachweises – zu erfüllen.“
– Fabian Rietz
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Ähnliche Förderprogramme gibt es potentiell auch in anderen Bundesländern. Rufen Sie an oder senden Sie eine Nachricht:
0162 / 400 6066
MO – FR: 09:00 – 19:00 Uhr